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Mittwoch, Dezember 10, 2025

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Immer wieder die Frage: warum ein Testament? Darum!

PUBLIREPORTAGE Immer und immer wieder höre ich von Klientinnen und Klienten: «Warum hat sie oder er kein Testament gemacht?» Ja, warum nur? Ist beim Tod einer Person kein Testament vorhanden, so gilt nur, aber immerhin, das, was das Gesetz für diesen Fall vorsieht.

Spielraum ist dann keiner vorhanden und, können sich die Erben nicht einigen, muss ein Gericht über die Aufteilung des Nachlasses entscheiden, was in den seltensten Fällen dem entspricht, was sich die Erben erhofften. Der oder die vorausschauende ErblasserIn sorgt deshalb vor. Und zwar nicht nur mit der künftigen Aufteilung des lebzeitigen Vermögens, sondern auch mit einer allseits zufriedenstellenden Zuordnung der sog. frei verfügbaren Quote. Diese ist bekanntlich seit der jüngsten Revision des Erbrechts deutlich erhöht worden. Ohnehin ist zu empfehlen, dass man sämtliche erbrechtlichen Belange rechtzeitig mit der Familie bespricht, womit auch die Möglichkeit gegeben wird, individuellen Wünschen in allseitigen Einvernehmen Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang darf ein weiteres Mal auf die lapidare Wahrheit» hingewiesen werden, dass nur mit «warmen Händen» Frieden für die Zeit danach geschaffen werden kann, es kann schnell zu spät sein. Also, wer es nicht schon längst getan hat:  gehet hin und testiert! Nota bene: formvollendet, auf dass das Ganze nicht noch an nicht erfüllten Formerfordernissen (Handschriftlichkeit von A-Z) scheitert!

Herbert Pfortmüller, Anwalt in Rüschlikon und Zürich

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